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BGH Urteil v. - X ZR 5/15

Gesetze: § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 320 BGB, § 641 BGB, § 23 Abs 2 S 3 LuftVG, Art 2 Buchst c EGV 261/2004, Art 3 Nr 1 Buchst a EGV 261/2004, Art 2 Nr 11 EGV 1008/2008, Art 4 EGV 1008/2008, Art 5 EGV 1008/2008, Art 8 EGV 1008/2008, Art 9 EGV 1008/2008

Luftbeförderungsvertrag: Inhaltskontrolle der Formularklausel über die Bezahlung des Flugpreises in voller Höhe bei Buchung

Tatbestand

Der Kläger, ein in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragener Verbraucherverband, verlangt von der Beklagten, die über das Internet von einem konzernangehörigen Unternehmen oder anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführte Flugbeförderungsdienstleistungen anbietet, es beim Abschluss von Luftbeförderungsverträgen mit Verbrauchern zu unterlassen, folgende Allgemeine Geschäftsbedingung zu verwenden:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:160216UXZR5.15.0

Fundstelle(n):
TAAAF-73351

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