Urheberrechtsstreitsache: Rechtsmitteleinlegung bei funktionell unzuständigem Gericht auf Grund unzutreffender Rechtsmittelbelehrung – Gestörter Musikvertrieb
Leitsatz
Gestörter Musikvertrieb
Besteht für eine Rechtsmittelzuständigkeit eine landesgesetzliche Konzentration nach § 105 UrhG für Urheberrechtsstreitsachen und erteilt das erstinstanzliche Gericht eine unzutreffende Belehrung über das für das Rechtsmittelverfahren zuständige Gericht, kann die Partei bei dem in der Rechtsmittelbelehrung angeführten Gericht fristwahrend Rechtsmittel einlegen, auch wenn dessen Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren tatsächlich nicht gegeben ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:220316BIZB44.15.0
Fundstelle(n): NJW 2016 S. 9 Nr. 22 NJW-RR 2017 S. 105 Nr. 2 MAAAF-73362