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BGH Urteil v. - VII ZR 150/15

Gesetze: Art 25 GG, § 20 Abs 2 GVG

Staatenimmunität: Geltung der deutschen Gerichtsbarkeit für das Handeln eines ausländischen Staates

Leitsatz

Ein ausländischer Staat unterliegt der deutschen Gerichtsbarkeit, sofern der Rechtsstreit staatliches Handeln nicht hoheitlicher Natur betrifft. Dies erfordert die Feststellung, dass ein dem Staat zurechenbares Handeln vorliegt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:240316UVIIZR150.15.0

Fundstelle(n):
RIW 2016 S. 365 Nr. 6
WM 2016 S. 2141 Nr. 44
ZIP 2016 S. 1360 Nr. 28
ZIP 2016 S. 37 Nr. 19
GAAAF-73364

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