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BGH Beschluss v. - VII ZB 7/15

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO

Versäumung der Rechtsmittelfrist: Anforderungen an eine die allgemeine Ausgangskontrolle ersetzende mündliche Einzelweisung zur Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes

Leitsatz

Eine am Vortag des Fristablaufs erteilte mündliche Einzelanweisung des Rechtsanwalts, den Fristablauf am Folgetag zu beachten und den fristwahrenden Schriftsatz spätestens an diesem Tag an das Berufungsgericht zu faxen, ist nicht geeignet, allgemeine organisatorische Vorkehrungen für die Ausgangskontrolle zu ersetzen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:060416BVIIZB7.15.0

Fundstelle(n):
DB 2016 S. 7 Nr. 19
HFR 2016 S. 662 Nr. 7
NJW-RR 2016 S. 1262 Nr. 20
TAAAF-73377

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