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BGH Urteil v. - KZR 92/13

Gesetze: § 1 WettbewG vom , § 1 GWB, Art 85 Abs 1 EGVtr vom , Art 101 Abs 1 AEUV

Wettbewerbsbeschränkung: Relevanz einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung für das Vorliegen eines potentiellen Wettbewerbsverhältnisses; Unwirksamkeit der Abgrenzungsvereinbarung auf Grund Löschung der Marke des begünstigten Vertragspartners – Pelican/Pelikan

Leitsatz

Pelican/Pelikan

1. Dem Umstand, dass Unternehmen eine markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung abgeschlossen haben, kommt regelmäßig keine erhebliche Bedeutung für die Beurteilung der Frage zu, ob zwischen ihnen potentieller Wettbewerb besteht.

2. Für die Frage, ob eine markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung den Wettbewerb beschränkt, kommt es nicht auf den Schutzbereich der Marken der Parteien, sondern darauf an, ob sie nach allgemeinen Grundsätzen aktuelle oder potentielle Wettbewerber sind.

3. Beschränkt eine markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung zwischen Nichtwettbewerbern einen der Vertragspartner im Wettbewerb mit Dritten, weil er eine auf den Drittmärkten bereits benutzte Marke dort nicht weiter verwenden darf, bedarf die Feststellung der Spürbarkeit einer solchen Wettbewerbsbeschränkung sorgfältiger Prüfung.

4. Jedenfalls eine kartellrechtlich nicht relevante Abgrenzungsvereinbarung wird nicht ohne weiteres schon mit der Löschung der Marke in entsprechendem Umfang unwirksam.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:151215UKZR92.13.0

Fundstelle(n):
SAAAF-73509

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