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Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen; Steuerstundung und Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen (§§ 163, 222, 227 AO)
I. Allgemeines
1. Regelungsgrundlage
Nach Aufhebung der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gem. § 3 Nr. 66 EStG durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom richtet sich die ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen nach dem (BStBl 2003 I S. 240) – nachfolgend: BMF-Schreiben –. Fälle der Planinsolvenz (§§ 217 ff. InsO) fallen originär unter den Anwendungsbereich des BMF-Schreibens. Auf Gewinne aus einer Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO) und aus einer Verbraucherinsolvenz (§§ 304 ff. InsO) ist es entsprechend anzuwenden, vgl. (BStBl 2010 I S. 18).
Mit hat der BFH den Großen Senat zu einer Entscheidung darüber angerufen, ob das BMF-Schreiben (ergänzt durch das a. a. O.) gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Die Frage ist auch Gegenstand von weiteren, vor dem BFH anhängigen Revisionsverfahren (Az.: I R 52/14 und IV R 6/15). Die Verwaltung teilt die in der Beschlussvorlage durch den BFH vertretene Auffassung, dass weder ein Verstoß gegen den Vorbehalt des Gesetzes, noch ein...