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BGH Urteil v. - I ZR 109/14

Gesetze: § 4 Nr 9 UWG vom , § 945 ZPO

Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot identischer Produkte unter verschiedenen Herstellermarken; Kosten durch Warenrückruf als ersatzfähiger Schaden bei ungerechtfertigter einstweiliger Verfügung - Hot Sox

Leitsatz

Hot Sox

1. Die Merkmale und die Gestaltung eines Produkts sind regelmäßig nicht geeignet, einen Rückschluss auf seine betriebliche Herkunft zu ermöglichen, wenn es sich bei dem angesprochenen Verkehr um den Endverbraucher handelt und identische Produkte unter verschiedenen Herstellermarken angeboten werden.

2. Zu dem nach § 945 ZPO ersatzfähigen Schaden können Kosten gehören, die dadurch entstehen, dass ein Unternehmen zur Befolgung eines Unterlassungsgebots Produkte aus den Vertriebswegen zurückruft.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:191115UIZR109.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1281 Nr. 22
DB 2016 S. 7 Nr. 21
AAAAF-73904

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