Wettbewerbsverstoß: Nachahmung einer literarischen Figur durch Übernahme von äußeren Merkmalen in eine andere Produktart; Schutz der Verwertbarkeit einer fiktiven Figur - Pippi-Langstrumpf-Kostüm II
Leitsatz
Pippi-Langstrumpf-Kostüm II
1. Bei der Prüfung, ob eine literarische Figur (hier: Pippi Langstrumpf) durch Übernahme von äußeren Merkmalen in eine andere Produktart (hier: Karnevalskostüm) gemäß § 4 Nr. 9 UWG nachgeahmt wird, sind keine geringen Anforderungen zu stellen.
2. Der Schutz der Verwertbarkeit einer fiktiven Figur außerhalb des Urheberrechts sowie der Schutz der vom Rechteinhaber im Bereich der wirtschaftlichen Verwertung dieser Figur erbrachten Investitionen ("character merchandising") in Form eines Schutzrechts über die Generalklausel nach § 3 Abs. 1 UWG ist angesichts der im Lauterkeits-, Marken- und Designrecht vorhandenen Schutzmöglichkeiten nicht geboten.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2015:191115UIZR149.14.0
Fundstelle(n): BB 2015 S. 2946 Nr. 49 BB 2016 S. 1281 Nr. 22 BB 2016 S. 1545 KAAAF-73905