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BGH Beschluss v. - I ZB 74/15

Gesetze: § 802c ZPO, § 850c ZPO, § 850f ZPO, § 54 Abs 3 Nr 2 Buchst a SGB 1, § 54 Abs 4 SGB 1, § 22 Abs 3 S 1 SGB 2

Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft über Erstattungsforderungen für vom Sozialhilfeträger geleistete Betriebs- und Heizkosten

Leitsatz

Einem Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangt, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprüche nicht der Pfändung unterliegen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:030316BIZB74.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 10 Nr. 23
DAAAF-73916

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