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BGH Beschluss v. - VIII ZR 31/15

Gesetze: § 566 BGB, § 854 BGB, § 856 BGB

Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis: Erforderlichkeit der Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft durch den Mieter

Leitsatz

§ 566 BGB findet zugunsten des Mieters nur Anwendung, wenn er zum Erwerbszeitpunkt die tatsächliche Sachherrschaft über die Mietsache ausübt. Ein Besitzerlangungsinteresse rechtfertigt den Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis dagegen nicht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:050416BVIIIZR31.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 8 Nr. 23
NJW-RR 2016 S. 982 Nr. 16
RAAAF-73933

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