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BGH Beschluss v. - XII ZB 390/15

Gesetze: § 117 Abs 5 FamFG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Persönliche Einreichung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch den Rechtsanwalt

Leitsatz

Entschließt sich ein Rechtsanwalt, einen fristgebundenen Schriftsatz selbst bei Gericht einzureichen, übernimmt er die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Frist. Er hat dann geeignete Maßnahmen zu treffen, um einen fristgerechten Eingang des Schriftsatzes zu gewährleisten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:200416BXIIZB390.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 3104 Nr. 42
NJW 2016 S. 8 Nr. 22
NJW-RR 2016 S. 882 Nr. 14
NAAAF-73956

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