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BSG Urteil v. - B 3 KS 3/14 R

Gesetze: § 1 Nr 1 KSVG vom , § 2 S 1 KSVG vom , § 3 Abs 1 S 1 KSVG vom

Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Tanzlehrerin - Unterricht in Jazztanz und Hip Hop - Lehre darstellender Kunst - künstlerische Tätigkeit

Leitsatz

Der auf zeitgenössische Tanzformen wie Jazztanz, Hip Hop ausgerichtete Tanzunterricht unterfällt als Lehre von darstellender Kunst dem Künstlersozialversicherungsgesetz, wenn schwerpunktmäßig Fähigkeiten zur Präsentation von Bühnentanz vermittelt werden und nicht das Training sportlicher Fitness im Vordergrund steht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:251115UB3KS314R0

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 2048 Nr. 35
PAAAF-73977

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