Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall im Ausland - Entsendung - Weiterbestehen der inländischen Beschäftigung - Direktionsrecht: faktisches Weiterbestehen - Eingliederung - Rückrufvorbehalt - Freistellungsvereinbarung zwischen inländischem Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Tierpfleger - Projekt in einem ausländischen Nationalpark
Leitsatz
1. Für den für eine Entsendung konstitutiven Fortbestand des inländischen Beschäftigungsverhältnisses kommt es entscheidend auf das faktische Weiterbestehen von Weisungsrechten an.
2. Allein aus einem Rückrufvorbehalt kann ein Direktionsrecht des Arbeitgebers während einer Freistellung nicht begründet werden.
3. Im Fall einer Ausstrahlung muss sich der Anspruch auf Arbeitsentgelt gegen den inländischen Arbeitgeber richten (Anschluss an B 11a AL 3/06 R = SozR 4-2400 § 4 Nr 1).