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BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 666/16

Gesetze: Art 2 Abs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, EUAuslÜbk, § 73 IRG

Nichtannahmebeschluss: Substantiierte Rüge einer Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG (Schutz der körperlichen Unversehrtheit) erfordert hinreichende Darlegung einer drohenden Gesundheitsgefährdung - hier: Auslieferung eines an Hepatitis C erkrankten Mazedoniers nach Bosnien-Herzegowina - Behandlungsbedürftigkeit nicht hinreichend dargelegt

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160418.2bvr066616

Fundstelle(n):
QAAAF-74016

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