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EuGH Urteil v. - C-520/14

Gesetze: RL 2006/112/EG Art. 9 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1 Buchst. c

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 Buchst. c und Art. 9 Abs. 1 – Steuerpflichtige – Wirtschaftliche Betätigung – Begriff – Schülertransport

Leitsatz

Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine Gebietskörperschaft, die eine Schülertransportdienstleistung unter Bedingungen wie den im Ausgangsverfahren fraglichen erbringt, keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und damit keine Steuerpflichtige ist.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2016:334

Fundstelle(n):
OAAAF-74034

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