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LSG Sachsen Urteil v. - 3 AL 175/13

Gesetze: SGG § 123; SGG § 140 Abs. 1 S. 1; SGG § 159 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Der Anwendungsbereich von § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGG ist eröffnet, wenn sich das Sozialgericht in Verkennung des Streitgegenstandes überhaupt nicht mit dem Rechtsschutzbegehren des Klägers, auch nicht in Bezug auf Sachurteilsvoraussetzungen, befasst, sondern seinem Urteil einen gänzlich anderen Streitgegenstand zugrunde legt.

Fundstelle(n):
ZAAAF-74065

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