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BFH Urteil v. - V R 16/15

Gesetze: AO § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, UStG § 14, UStG § 14c Abs. 1, UStG § 17 Abs. 1, UStG § 15

Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung (hier: Vorsteuerabzug bei unrichtigem Steuerausweis); Berichtigung der Vorsteuer

Leitsatz

1. Mit dem (BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695) hat sich die Rechtsprechung gegenüber dem (BFHE 172, 163, BStBl II 1993, 779) im Sinne von § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO geändert.

2. In Fällen, in denen aufgrund der Anwendung des § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO die Vorsteuer nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 172, 163, BStBl II 1993, 779 zu berichtigen ist, erfordert die Berichtigung der Vorsteuer beim Leistungsempfänger nach Rechnungsberichtigung nicht, dass der Rechnungsaussteller die vom Leistungsempfänger an ihn bezahlte Umsatzsteuer bereits an den letzteren zurückgezahlt hat.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1074
UVR 2016 S. 199 Nr. 7
XAAAF-74125

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