Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG höchstrichterlich geklärt
Leitsatz
Es ist höchstrichterlich geklärt, dass ein Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG in dem Zeitpunkt zu berücksichtigen ist, in dem der i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG beteiligte Gesellschafter nicht mehr mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen rechnen kann und feststeht, ob und in welchem Umfang noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Aufgabe- oder Veräußerungskosten anfallen werden.
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1014 DStZ 2016 S. 551 Nr. 15 EStB 2016 S. 251 Nr. 7 BAAAF-74128