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BAG Urteil v. - 10 AZR 233/15

Gesetze: TVöD, § 850a Nr 4 ZPO

Jahressonderzahlung - Pfändbarkeit

Tatbestand

Die Parteien streiten über Nettodifferenzlohnansprüche für den Monat November 2013 und dabei über die Frage, ob die Jahressonderzahlung gemäß § 20 TVöD/VKA teilweise unpfändbar iSv. § 850a Nr. 4 ZPO ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:180516.U.10AZR233.15.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1396 Nr. 23
QAAAF-74350

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