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BGH Urteil v. - I ZR 172/14

Gesetze: § 652 Abs 1 BGB

Maklervertrag: Provisionsanspruch bei Übergabe des Exposés eines anderen Maklers

Leitsatz

Der Makler, der einem Interessenten das Exposé eines anderen Maklers übergibt, bringt damit grundsätzlich nicht zum Ausdruck, dass er im Erfolgsfall selbst eine Provision beansprucht. Will der Makler auch für solche Objekte eine Provision beanspruchen, die ihm durch einen dritten Makler benannt worden sind, muss er dies gegenüber dem Interessenten unmissverständlich zum Ausdruck bringen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:171215UIZR172.14.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 2317 Nr. 32
NJW 2016 S. 9 Nr. 24
WM 2016 S. 1995 Nr. 41
CAAAF-74359

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