Gesetze: § 23 Abs 1 S 1 ARegV, § 23 Abs 1 S 2 Nr 7 ARegV, § 23 Abs 6 ARegV
Anreizregulierung: Genehmigung von Umstrukturierungsinvestitionen bzw. Umstrukturierungsmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Hochdruckleitungen durch die Bundesnetzagentur; Ersatzbeschaffung als Umstrukturierungsmaßnahme - Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH
Leitsatz
Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH
1. Eine bloße Ersatzbeschaffung kann weder im Zusammenhang mit § 23 Abs. 1 Satz 1 ARegV noch im Zusammenhang mit § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV als Umstrukturierungsinvestition bzw. Umstrukturierungsmaßnahme angesehen werden (Ergänzung zu , RdE 2014, 291 - 50Hertz Transmission GmbH).
2. Eine Ersatzbeschaffung, die zu einer Verbesserung von technischen Parametern führt, ist insoweit als Umstrukturierungsmaßnahme anzusehen, als sie vor Ablauf der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen als üblich anzusehenden Nutzungsdauer erfolgt.