Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof: Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht eines Bewerbers; Verfassungsmäßigkeit des Wahlverfahrens; Beurteilungsspielraum des Wahlausschusses hinsichtlich des Wahlverfahrens sowie der Bedarfsbestimmung und der Bewerberauswahl
Tatbestand
Mit Schreiben vom 7. Juni 2011 unterrichtete der Präsident des Bundesgerichtshofs die Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof über seine Absicht, in absehbarer Zeit den Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof einzuberufen und diesem die Neuwahl von Rechtsanwälten vorzuschlagen. Zugleich bat er um die Einreichung von Wahlvorschlägen. In die nach Beteiligung sämtlicher Rechtsanwaltskammern erstellte - fünfunddreißig Kandidaten umfassende - Vorschlagsliste der Bundesrechtsanwaltskammer wurde unter anderem der im Jahr 1968 geborene und seit 1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Kläger aufgenommen. Zur Vorbereitung der auf den 29. Juli 2013 anberaumten Wahl wurden die Personalakten der Kandidaten beigezogen und Stellungnahmen der für ihren Bezirk zuständigen Präsidenten der Oberlandesgerichte eingeholt. Der Präsident des Bundesgerichtshofs als Vorsitzender des Wahlausschusses lud die Kandidaten zu einem persönlichen Gespräch ein. Ferner wurden aus dem Kreis der Mitglieder des Wahlausschusses - bestehend aus dem Präsidenten und den Senatsvorsitzenden der zwölf Zivilsenate des Bundesgerichtshofs, den sechs Mitgliedern des Präsidiums der Bundesrechtsanwaltskammer sowie den fünf Mitgliedern des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof - für jede der vorgeschlagenen Personen ein Vorsitzender/eine Vorsitzende eines Zivilsenats beim Bundesgerichtshof als Erstberichterstatter(in) und ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin als Zweitberichterstatter(in) bestimmt. Diese luden die Kandidaten ebenfalls jeweils zu einem persönlichen Gespräch ein und gaben ihnen vorab Gelegenheit, schriftliche Arbeitsproben vorzulegen. Die schriftlichen Beurteilungen (fortan: Voten) der Berichterstatter wurden anschließend allen Mitgliedern des Wahlausschusses übersandt. Zusätzlich erhielten die Ausschussmitglieder die vom Präsidenten des Bundesgerichtshofs verfasste "Übersicht über allgemein anerkannte Gesichtspunkte zur Beurteilung der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof nebst praktischen Hinweisen" vom 22. November 2012 sowie eine am 1. März 2013 erstellte und zum 1. Juni 2013 aktualisierte Zusammenfassung statistischer Daten. Letztere wiesen unter anderem die Entwicklung der Eingangszahlen der bei den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs eingelegten Revisionen, Nichtzulassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden, die Entwicklung der Anzahl der Rechtsanwälte und der Richter der Zivilsenate beim Bundesgerichtshof sowie die Altersstruktur bei den Revisionsanwälten aus.