Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 3 KS 1/15 R

Gesetze: § 1 Nr 1 KSVG, § 3 Abs 1 S 1 KSVG, § 5 Abs 1 Nr 5 KSVG vom , § 5 Abs 2 Nr 1 KSVG vom , § 12 Abs 1 S 1 KSVG, § 15 SGB 4, § 2 S 1 Nr 3 EStG, § 18 Abs 1 Nr 3 EStG, § 45 GemO NW, § 46 GemO NW

(Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtliche Tätigkeit einer freiberuflichen Journalistin - Ratsmitglied - Fraktionsvorsitzende - Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld - keine erwerbsmäßige Ausübung im Sinne des § 5 Abs 1 Nr 5 KSVG - Zuordnung der Zahlungen zum Arbeitseinkommen aus selbstständiger publizistischer Tätigkeit)

Leitsatz

1. Die ehrenamtliche Tätigkeit einer freiberuflichen Journalistin als Mitglied des Rats einer Stadt und Vorsitzende einer Fraktion wird ungeachtet der dabei erzielten Einkünfte (Ersatz des Verdienstausfalls, Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld) nicht "erwerbsmäßig" im Sinne des § 5 Abs 1 Nr 5 Künstlersozialversicherungsgesetz ausgeübt und berührt daher nicht die Versicherungspflicht als selbstständige Publizistin in der Künstlersozialversicherung.

2. Die dem Ersatz des Verdienstausfalls als Journalistin dienenden Zahlungen der Stadt sind als Surrogat der ansonsten erzielbaren Honorare für journalistische Leistungen dem Arbeitseinkommen aus selbstständiger publizistischer Tätigkeit zuzurechnen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:180216UB3KS115R0

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 15 Nr. 23
DStR 2016 S. 2808 Nr. 48
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2017 S. 2737
HAAAF-74408

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank