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BFH Urteil v. - X R 33/13

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3, EStG § 52 Abs. 16 Satz 3, GG Art. 3 Abs. 1

Bildung einer gewinnmindernden Rücklage nach § 52 Abs. 16 EStG

Leitsatz

Wird durch die Anwendung des Wertaufholungsgebots (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG) im Jahr 2002 ein Gewinn ausgelöst, dann darf dieser Gewinn nicht (anteilig) durch eine gewinnmindernde Rücklage gemäß § 52 Abs. 16 Satz 3 EStG ausgeglichen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1002
HFR 2016 S. 785 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2016 S. 517
GAAAF-74511

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