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BFH Beschluss v. - II B 66/15

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Erledigung der Hauptsache nach Ergehen des angefochtenen FG-Urteils

Leitsatz

Erledigt sich die Hauptsache nach Ergehen des angefochtenen FG-Urteils durch Erlass eines abändernden Bescheids, kann der Kläger auch noch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zur Fortsetzungsfeststellungsklage übergehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein besonderes Feststellungsinteresse i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO besteht.

Fundstelle(n):
AO-StB 2016 S. 256 Nr. 9
BFH/NV 2016 S. 1059
QAAAF-74512

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