Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds keine außergewöhnliche Belastungen
Leitsatz
1. Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.
2. Dies gilt grundsätzlich auch für Streitigkeiten über das Umgangsrecht der (früheren) Ehegatten mit dem gemeinsamen Kind (Abgrenzung zum , BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1009 HFR 2016 S. 705 Nr. 8 UAAAF-74515