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BFH Urteil v. - VI R 38/13

Gesetze: BGB § 1626 Abs. 3 Satz 1, BGB § 1684 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2, FamFG § 137 Abs. 2, FamFG § 137 Abs. 3

Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds keine außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

1. Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.

2. Dies gilt grundsätzlich auch für Streitigkeiten über das Umgangsrecht der (früheren) Ehegatten mit dem gemeinsamen Kind (Abgrenzung zum , BFHE 198, 94, BStBl II 2002, 382).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1009
HFR 2016 S. 705 Nr. 8
UAAAF-74515

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