Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen über das Bestehen eines Vorkaufsrechts an einer Mietwohnung und die Beendigung des Mietverhältnisses sowie für die Prozessvertretung einer Nebenklage keine außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
1. Hat ein Arbeitnehmer eine Wohnung seines Arbeitgebers angemietet, und hat der Arbeitgeber die Wohnung an einen Dritten veräußert, obwohl er dem Arbeitnehmer ein Vorkaufsrecht eingeräumt hatte, sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen über das Bestehen des Vorkaufsrechts an der Mietwohnung und die Beendigung des Mietverhältnisses im Anschluss an die Veräußerung der Wohnung einschließlich daraus folgender Schadensersatzansprüche nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.
2. Auch Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Prozessvertretung einer nach der StPO zulässigen Nebenklage sind keine außergewöhnliche Belastungen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1015 EStB 2016 S. 253 Nr. 7 HFR 2016 S. 710 Nr. 8 EAAAF-74516