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BFH Urteil v. - VI R 70/14

Gesetze: EStG § 33

Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Leitsatz

Kosten für einen im Zusammenhang mit einer Erbstreitigkeit geführten Zivilprozess, bei dem es um die Verhinderung der Schmälerung der im Rahmen der Vermögensnachfolge erlangten Vermögensposition des Steuerpflichtigen (hier: Zweifamilienhausgrundstück) durch (vermeintliche) Rückübertragungsansprüche oder Ausgleichszahlungen geht, sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn eine Wohnung in dem Haus zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1011
ErbStB 2016 S. 199 Nr. 7
OAAAF-74517

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