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BFH Beschluss v. - VII E 10/15

Gesetze: GKG § 19, GKG § 66, JBeitrO § 5 Abs. 2, JBeitrO § 6, JBeitrO § 8 Abs. 1 Satz 1, InsO § 208, InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 210

Gerichtskostenansatz nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

Leitsatz

Gerichtskosten, für die nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO gilt, sind weiterhin gemäß § 19 GKG anzusetzen. Allerdings darf die Kostenrechnung nicht mit einer Zahlungsaufforderung verbunden werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1068
ZIP 2016 S. 1391 Nr. 29
YAAAF-74518

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