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BMF - IV C 6 - S 2133b/16/10001 :001 BStBl 2016 I S. 500

E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.0 vom

Bezug: (BStBl 2011 I S. 855)

Bezug: (BStBl 2012 I S. 598)

Bezug: (BStBl 2013 I S. 844)

Bezug: (BStBl 2014 I S. 886)

Bezug: (BStBl 2015 I S. 541)

Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.0) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen (Wirtschaftsjahr 2017 oder 2017/2018). Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2016 oder 2016/2017 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2016 und für Echtfälle ab Mai 2017 gegeben sein.

Auf folgende Anpassungen wird besonders hingewiesen:

  • Anlagenspiegel

    Für den Anlagenspiegel wurde die Werteentwicklung der Posten des Anlagevermögens in den Mindestumfang nach § 51 Absatz 4 Nummer 1b EStG einbezogen und entsprechende Mussfelder ausgestaltet. Sie sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem...

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