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OFD Nordrhein-Westfalen - S 1978 d-2015/0005-St 111

Übergang zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich bei Einbringungen nach § 24 UmwStG

Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, für den der Gewinn im Wege der Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermittelt wurde, nach § 24 UmwStG in eine Personengesellschaft eingebracht, die ihren Gewinn ebenfalls nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, war nach bisheriger Verwaltungsauffassung stets ein Wechsel zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erforderlich (vgl. Rz. 24.03 des BStBl 2001 I S. 1314; R 4.5 Abs. 6 EStR 2012). Dabei haben der Einbringende eine Einbringungsbilanz und die übernehmende Mitunternehmerschaft eine Eröffnungsbilanz zu erstellen (H 4.5 (6) Einbringungsgewinn EStH 2014). Nach dem (fiktiven) Übergang zum Bestandsvergleich kann unmittelbar wieder zur Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschussrechnung zurückgekehrt werden.

Der Wechsel zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist nach den Erörterungen auf Bund-Länder-Ebene dann nicht mehr zwingend erforderlich, wenn die Einbringung nach § 24 UmwStG in vollem Umfang zu Buchwerten erfolgt. Wird in einem derartigen Fall auf die Erstellung der Einbringungs- und der Eröffnungsbilanz verzichtet, muss die Bestimmung des Umfangs des Betriebsvermögens und damit die insgesamt zutreffende Besteuerung des Gesamtgewinns auf andere Weise sichergest...BStBl 2014 II, 242BStBl 2004 II, 985BStBl 2004 I, 1064

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