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BAG Urteil v. - 7 AZR 340/14

Gesetze: § 14 Abs 1 S 1 TzBfG

Personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit als Befristungsgrund

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsvertrags, hilfsweise über die Verpflichtung der Beklagten zum Abschluss eines unbefristeten Vertrags mit dem Kläger.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:200116.U.7AZR340.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1459 Nr. 24
DB 2016 S. 1703 Nr. 29
NJW 2016 S. 2604 Nr. 35
GAAAF-74897

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