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BGH Beschluss v. - VIII ZR 214/15

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB

Wohnraummiete: Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung bei bestehender Verkaufsabsicht

Leitsatz

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann auch dann vorgeschoben sein, wenn ein Vermieter seit längerem Verkaufsabsichten hegt und der von ihm benannten Eigenbedarfsperson den Wohnraum in der - dieser möglicherweise nicht offenbarten - Erwartung zur Miete überlässt, diese im Falle eines doch noch gelingenden gewinnbringenden Verkaufs ohne Schwierigkeiten zum Auszug bewegen zu können.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:100516BVIIIZR214.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 3439 Nr. 47
NJW 2016 S. 8 Nr. 25
NJW-RR 2016 S. 982 Nr. 16
WAAAF-74951

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