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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 7 BK 7/15

Leitsatz

Leitsatz:

Die von der Familienkasse in Umsetzung des verwendete Formulierung bei vorläufigen Bewilligungsbescheiden unter Rückzahlungsvorbehalt ist hinreichend bestimmt und stellt eine wirksame Nebenabrede dar.

Fundstelle(n):
KAAAF-75029

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