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Oberste Finanzbehörden der Länder - S 4501 BStBl 2016 I S. 477

Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden (Personen-)Gesellschaft i. S. des § 1 Absatz 3 GrEStG; Konsequenzen aus dem

Mit (BStBl 2016 II S. 356) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass vorbehaltlich einer Besteuerung nach § 1 Absatz 2a GrEStG der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 GrEStG erfüllt ist, wenn ein Kommanditist einer grundbesitzenden GmbH & Co. KG seine Gesellschaftsbeteiligung an den einzigen anderen Kommanditisten verkauft und die KG die einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH ist.

Seine Entscheidung hat der Bundesfinanzhof maßgeblich damit begründet, dass eine zwischengeschaltete Personengesellschaft im Hinblick auf § 1 Absatz 3 Nummer 1 GrEStG ebenso zu behandeln sei wie eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft. Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft komme es für die Bestimmung der Quote nicht auf die Beteiligung aller Gesellschafter am Gesamthandsvermögen, sondern auf die Beteiligung am Gesellschaftskapital an. Bei einem mittelbaren Anteilserwerb seien zwischengeschaltete Personengesellschaften den zwischengeschalteten Kapitalgesellschaften gleichzustellen, weil mangels zivilrechtlicher Regelung an die rechtlich begründete Einflussmöglichkeit – und damit an das Gesellschaftskapital – anzuknüpfen sei.

Insoweit ist das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. A...

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