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BGH Beschluss v. - III ZR 100/15

Gesetze: § 204 Abs 1 Nr 4 BGB, § 204 Abs 2 S 1 BGB, § 80 ZPO, § 88 ZPO

Verjährungshemmende Wirkung des Güteverfahrens: Auslegung der Verfahrensordnung zum Nachweis der Vollmacht; Ende der Hemmungswirkung

Leitsatz

1. Zur Auslegung einer Regelung in einer von einer staatlich anerkannten Gütestelle erlassenen Verfahrensordnung, wonach die schriftliche Vollmacht beizufügen oder auf Antrag nachzureichen ist (Abgrenzung gegenüber , BeckRS 2008, 04680).

2. Für die konkrete Beendigung eines Güteverfahrens im Sinne des § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB kommt es in erster Linie auf den Inhalt der Verfahrensordnung der Gütestelle an (im Anschluss an , WM 2015, 2288).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:040516BIIIZR100.15.0

Fundstelle(n):
ZIP 2016 S. 2088 Nr. 43
VAAAF-75316

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