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BGH Beschluss v. - XI ZR 46/14

Gesetze: § 240 ZPO, § 767 ZPO, § 794 Abs 1 Nr 5 ZPO, § 797 ZPO, § 85 InsO, § 86 InsO, § 180 Abs 2 InsO, § 184 InsO

Befugnis des Klägers zur Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

Leitsatz

Zu der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Kläger befugt ist, ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren aufzunehmen, das durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen unterbrochen worden ist und mit dem sich der Kläger gegen die Abweisung einer Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde wendet, die sowohl eine Grundschuldbestellung als auch die Übernahme der persönlichen Haftung für die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe der Grundschuld, jeweils nebst Vollstreckungsunterwerfungserklärung, enthält.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:100516BXIZR46.14.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2016 S. 889 Nr. 14
WM 2016 S. 1070 Nr. 23
ZIP 2016 S. 1655 Nr. 34
GAAAF-75321

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