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BGH Urteil v. - III ZR 399/14

Gesetze: § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 1 InvG, § 2 Abs 2 InvG, § 9 Abs 1 InvG, § 31 Abs 3 InvG

Kapitalanlagegesellschaft: Wirksamkeit von AGB-Klauseln über zulasten des Sondervermögens gehende Aufwendungen im Rahmen von Investmentverträgen

Leitsatz

Die von einer ein Sondervermögen verwaltenden Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen von Investmentverträgen betreffend den Erwerb und das Halten von Investmentanteilen nach dem Investmentgesetz verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

"§ 7

3. Daneben gehen die folgenden Aufwendungen zulasten des Sondervermögens:

c) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte;

d) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen und des Auflösungsberichtes;

…"

sind nicht nach § 307 BGB unwirksam.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:190516UIIIZR399.14.0

Fundstelle(n):
DB 2016 S. 6 Nr. 28
NJW-RR 2016 S. 1385 Nr. 22
WM 2016 S. 1118 Nr. 24
ZIP 2016 S. 2227 Nr. 46
IAAAF-75329

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