Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht des Geldinstituts - anderweitige Verfügung - Kenntnis des Geldinstituts vom Tod des Rentenbeziehers - Kontoauflösung
Leitsatz
1. Ein Geldinstitut, das bei Ausführung eines Zahlungsauftrags zu Lasten des Kontos eines Rentenempfängers Kenntnis von dessen Tod hatte, kann sich gegenüber dem Rücküberweisungsverlangen des Rentenversicherungsträgers nicht auf den anspruchsvernichtenden Einwand anderweitiger Verfügungen berufen (Anschluss an B 5a/4 R 79/06 R = SozR 4-2600 § 118 Nr 6).
2. Die Auflösung des Kontos, auf das Rentenleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten überwiesen wurden, führt nicht zum Untergang des Rücküberweisungsanspruchs des Rentenversicherungsträgers gegen das Geldinstitut.