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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 EG 4629/14

Gesetze: FreizügG § 4; FreizügG § 2; BEEG § 1

Leitsatz

Leitsatz:

Ausländer, die auf der Grundlage des europäischen Gemeinschaftsrechts freizügigkeitsberechtigt sind, stellt § 1 Abs. 7 BEEG beim Bezug von Elterngeld vollständig mit deutschen Staatsangehörigen gleich (, SozR 4-7837 § 1 Nr. 6). Die Überprüfung bzw Feststellung, dass das Freizügigkeitsrecht nicht mehr besteht, obliegt der zuständigen Ausländerbehörde (BayVGH , 19 CS 14.2276, [...]).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 454 Nr. 8
FAAAF-75437

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