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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 17 EG 10/15

Streitig ist die Höhe des Elterngeldes nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unter Berücksichtigung des im Mai 2013 gezahlten Urlaubsgeldes und des im November 2013 gezahlten Weihnachtsgeldes.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 12 Nr. 24
DStR 2017 S. 454 Nr. 8
AAAAF-75469

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