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BFH Urteil v. - X R 49/14

Gesetze: EStG § 10a Abs. 1, EStG § 79 Satz 1, EStG § 79 Satz 2, EStG § 86 Abs. 1 Satz 2, EStG § 90 Abs. 4 Satz 1, EStG § 93 Abs. 1 Satz 1, EStG § 86 Abs. 1 Satz 2, EStG § 86 Abs. 1 Satz 4, EStG § 86 Abs. 1 Satz 5

Ungekürzte Altersvorsorgezulage für mittelbar zulageberechtigten Ehegatten; zusätzliche Anspruchsvoraussetzung durch Ergänzung des Wortlauts des § 86 Abs. 2 Satz 1 EStG i.R. des JStG 2007; vermeintliche Klarstellung des Gesetzgebers kann konstitutive Änderung des Gesetzes sein

Leitsatz

Jedenfalls bis zur Änderung des § 86 Abs. 2 Satz 1 EStG durch das JStG 2007 steht dem mittelbar zulageberechtigten Ehegatten die ungekürzte Altersvorsorgezulage auch dann zu, wenn der unmittelbar zulageberechtigte Ehegatte den Mindesteigenbeitrag zwar geleistet hat, dieser aber nicht gefördert worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1152 Nr. 8
HFR 2016 S. 788 Nr. 9
PAAAF-75519

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