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BFH Beschluss v. - XI B 77/15

Gesetze: UStG § 4 Nr. 1 Buchstabe a, UStG § 6

Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen nur bei vollständigem Nachkommen der Nachweispflichten

Leitsatz

Ein Unternehmer kann sich auch bei Ausfuhrlieferungen gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 6 UStG nur dann auf Vertrauensschutz berufen, wenn er seinen Nachweispflichten vollständig nachgekommen ist. Maßgeblich ist hierfür die formelle Vollständigkeit, nicht aber die inhaltliche Richtigkeit der Beleg- und Buchangaben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1181 Nr. 8
MAAAF-75520

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