Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI R 69/12

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2, FamFG § 623 Abs. 1

Zivilprozesskosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Leitsatz

1. Mit dem Gerichtsverfahren verbundene Kosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich sind als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG in der bis einschließlich 2012 anzuwendenden Fassung abziehbar.

2. Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1155 Nr. 8
HFR 2016 S. 707 Nr. 8
KAAAF-75525

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank