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BFH Urteil v. - VI R 93/13

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2

Zivilprozesskosten bei erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Rechtsanwaltskosten wegen eines Zivilprozesses, die im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung und einem weiteren Verfahren wegen Vergütung dieser Rechtsanwaltskosten entstanden sind, sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1145 Nr. 8
EStB 2016 S. 253 Nr. 7
NWB-EV 2016 S. 228 Nr. 7
UAAAF-75526

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