Bindungswirkung von Verlustfeststellungsbescheiden nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG; Verlustabzug in Erbfällen; keine grundsätzliche Bedeutung bei auslaufendem Recht; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; schlüssige Rüge einer Divergenz
Leitsatz
1. Die Rechtsfragen zum Verlustabzug in Erbfällen sind seit dem Beschluss des Großen Senats des , BStBl II 2008, 608 geklärt. Gleiches gilt für die Bindungswirkung von Verlustfeststellungsbescheiden nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG.
2. Rechtsfragen, die solches auslaufendes Recht betreffen, kommt regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu.
3. Mit materiell-rechtlichen Fehlern der Entscheidung kann die Zulassung der Revision aufgrund einer Verfahrensrüge nicht erreicht werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1173 Nr. 8 EAAAF-75527