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BFH Urteil v. - IX R 21/13

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 9 Abs. 5

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz

1. Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird.

2. Die Nutzung des Arbeitszimmers für Zwecke einer nicht steuerbaren Tätigkeit ist einer privaten Nutzung gleichzustellen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1147 Nr. 8
YAAAF-75529

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