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BAG Beschluss v. - 7 ABR 20/14

Gesetze: § 38 Abs 1 BetrVG

Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Abmeldepflicht

Leitsatz

Freigestellte Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, sich beim Arbeitgeber unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Betriebsratstätigkeit abzumelden, wenn sie außerhalb des Betriebes erforderlichen Betriebsratsaufgaben nachgehen, und sich bei der Rückkehr in den Betrieb zurückzumelden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:240216.B.7ABR20.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1587
DB 2016 S. 1643 Nr. 28
DB 2016 S. 7 Nr. 25
NJW 2016 S. 10 Nr. 28
NJW 2016 S. 2607 Nr. 35
JAAAF-75855

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