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BAG Urteil v. - 5 AZR 758/13

Gesetze: § 139 Abs 3 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO, § 263 ZPO, § 559 Abs 1 ZPO, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 Buchst b ZPO

Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung eines Zeitguthabens

Leitsatz

Wegen einer Verletzung der Hinweispflicht durch das Landesarbeitsgericht kann die revisionsbeklagte Partei bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht eine auf § 139 Abs. 3 ZPO gestützte verfahrensrechtliche Gegenrüge erheben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:230316.U.5AZR758.13.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1588
DB 2016 S. 7 Nr. 25
NJW 2016 S. 3391 Nr. 46
OAAAF-75862

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