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BGH Urteil v. - I ZR 82/14

Gesetze: § 12 S 1 BGB, Art 9 Abs 1 EGV 207/2009, § 15 Abs 2 MarkenG

Verletzung des Namensrechts: Schutz des Namensträgers bei Gebrauch seines Namens unter einer fremden länderspezifischen Top-Level-Domain - profitbricks.es

Leitsatz

profitbricks.es

Auf § 12 Satz 1 BGB gestützte Ansprüche eines Namensträgers (hier: ProfitBricks GmbH), die gegen den Inhaber von Domainnamen mit auf das Ausland bezogenen länderspezifischen Top-Level-Domains (hier: profitbricks.es und profitbricks.us) gerichtet sind, setzen die Feststellung voraus, dass konkrete schutzwürdige Interessen des Namensträgers an dem Gebrauch seines Namens unter der fremden länderspezifischen Top-Level-Domain beeinträchtigt werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:280416UIZR82.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1474 Nr. 25
ZAAAF-75893

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